
Um Geringverdiener und Personen mit niedrigen oder gar keinen eigenen Einkünften – was auf einige Rentner und Studierende zutrifft – nicht zusätzlich mit Steuern zu belasten, definiert der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz (Paragraf 32a) den sogenannten Grundfreibetrag. Anspruch auf diesen steuerlichen Grundfreibetrag, der in regelmäßige...
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